Abwrackprämie für Heizungen in Sachsen
Mit Beschluss vom 12.05.2009 fördert der Freistaat Sachen als erstes Bundesland den Austausch veralteter Heizkessel oder Thermen in eine moderne Brennwertheizung mit einer Prämie von 1250 Euro pro Heizungsanlage.
Mit dieser Förderung
- erweitert der Freistaat seine Klimaschutz-Förderrichtlinien und unterstützt damit nachhaltig Modernisierungsmaßnahmen, die zu höherer Energieeffizienz und Reduzierung von CO2 – Emissionen führen;
- amortisiert sich die Investition in moderne Heizungstechnik für den Eigentümer wesentlich schneller. Gleichzeitig senkt er seine laufenden Energiekosten und steigert den Wert seiner Immobilie;
- wird die Sicherung von Arbeitsplätzen, sowohl bei den Herstellern als auch beim ausführenden Handwerk vor Ort nachhaltig unterstützt;
Die Abwrackprämie gilt nicht für Heizungsanlagen, die bereits der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen, für Anlagen, die bereits über eine Brennwerttechnik verfügen, sowei für Selbstinstallationen. Die Modernisierungsmaßnahme ist durch einen Fachbetrieb auszuführen. Gleiches gilt für die spätere Wartung.
Am Anfang steht eine Ist-Zustandsanalyse der vorhandenen Heizungsanlage, z.B. im Rahmen eines Heizungs-Checks. Mit diesem erhält der Eigentümer alle notwendigen Informationen für eine Entscheidung, wie z.B.:- besteht bei der vorhandenen Heizung Anspruch auf die „Abwrackprämie“;
- gibt es noch weitere Fördertöpfe, die genutzt werden können;
- welche neuen Heizungssysteme kommen als Lösung in Frage;
- mit welchen Energiekostensenkungen kann gerechnet werden;
- welche Investition hat das optimale Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Entscheidet sich der Eigentümer für eine Lösung, erhalt er vom Fachbetrieb sein auf Ihn zugeschnittenes Angebot sowie, wenn gewünscht, die entsprechenden Antragsunterlagen und Merkblätter für die „Abwrackprämie“.
Der Antragsteller muss die Prämie vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bei der zuständigen Sächsischen Aufbaubank beantragen.
Um die Prämie zu erhalten, ist bei dieser nach der Installation der neuen Heizung neben dem Eigentlichen Förderantrag das Abnahmeschreiben der Anlage durch den Bezirksschornsteinfegermeister und die Rechnungskopie einzureichen.
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